Bike-Leasing

Bis zu 46% günstiger als Barkauf

Rad&Tour steht dafür, Radfahren für alle so einfach wie möglich zu machen. Mach mit. Deine Mitarbeiter werden begeistert sein.

Wie geht das?

Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 kann die Ein-Prozent-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für Dienst-Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs angewendet werden.

 

Das bedeutet:

Unternehmer können von den neuen Regelungen zu Fahrrädern/E-Bikes im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells profitieren.  Dabei werden die vom Unternehmer erworbenen/geleasten Fahrräder/E-Bikes den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren. Der finanzielle Vorteil, gegenüber dem Privatkauf durch den Mitarbeiter, kann bis zu 40% der Anschaffungskosten betragen. Alternativ kann der Unternehmer die Fahrräder/E-Bikes erwerben/leasen und den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen. Der Mitarbeiter hat den Bruttolistenpreis mit 1% der Lohnsteuer zu unterwerfen, während der Unternehmer die Leasingrate als Betriebsausgabenabzug geltend machen kann. Selbstverständlich sind auch Mischvarianten denkbar, bei denen der Unternehmer die E-Bikes mit z.B. 50% bezuschusst und der Mitarbeiter zu 50% aus der Gehaltsumwandlung finanziert.

 



Leasingbeispiele




Wann wirst du dein neues Rad leasen?

Komm zu uns ins Geschäft und lasse dich persönlich von uns Beraten oder rechne gleich hier deinen persönlichen Vorteil aus.